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TSE - was ist das eigentlich ?
 

TSE ist die Abkürzung für "Technische Sicherheitseinrichtung". Zum 01. Januar 2020 wird die TSE  laut Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) für elektronische Kassensysteme in Deutschland Pflicht.

Die TSE muss in Deutschland vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein.

Als Ladeninhaber müssen Sie Ihre Kassen und die dazugehörige TSE bei der Finanzbehörde bis spätestens 31.01.2020 registrieren. Zur Zeit ist vom BMF (Bundesministerium für Finanzen) geplant, die Anmeldung in Form eines Papierformulars durchzuführen denn die geplante Online-Registrierung mit einem Web-Formular wird um Stichtag 31.01.2020 noch nicht verfügbar sein.

Außerdem muss ab dem 01.01.2020 bei jedem Kassenvorgang ein Beleg ausgegeben werden. Dies kann elektronisch oder als Papierausdruck erfolgen. Falls Ihr Kunde auf den Beleg verzichtet ist es nur wichtig, dass dieser in elektronischer Form vorliegt und 10 Jahre gespeichert wird.

Es ist davon auszugehen, dass Mitarbeiter der Finanzbehörden in Ihrem Geschäft "Testkäufe" vornehmen und die Korrektheit der Belegverarbeitung prüfen und verstärkt unangekündigte Kassennachschauen stattfinden.

Die Hardware-Lösung der TSE besteht aus einem USB-Stick, der den kryptografischen Prozessor zum verschlüsselten Speichern der Kassenvorgangsdaten und zum Erzeugen der entsprechenden Signatur enthält. 
Durch die sehr hohe Verschlüsselung (EDL4+, das entspricht einem militärischen Standard) ist die TSE aktuell für ca. 2/3 der kombinierten Soft- und Hardwarekosten verantwortlich. Die Hersteller (in diesem Fall Swissbit) müssen einen umfangreichen und langwierigen Zertifizierungsprozess beim BMF und BSI durchlaufen, der ca. 6-10 Monate dauert und Kosten von 500.000 bis 700.000 € verursacht. Diese Kosten legen die Hersteller um. Nur durch Mindestabnahmen erhalten wir Einkaufspreise im Bereich von 400 € netto.


Vorteile einer Hardware-TSE
Keine Online-Verbindung erforderlich ! 
Ihre Daten bleiben immer unter Ihrer Kontrolle und liegen nicht bei einem Cloud-Anbieter !
Keine laufenden Kosten !
Alle Software-Updates im Preis enthalten !



Prinzipielle Funktionsweise der TSE

Inbetriebnahme:
Die TSE muss einmalig mit ihrer Seriennummer bei zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Bei der ersten Inbetriebnahme wird außerdem die Verbindung mit der Software hergestellt. Die TSE wird sozusagen für die Speicherung geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt ist die TSE fest mit der Software verbunden. Diese TSE kann dann nicht mehr mit einer anderen Programm-Version von CSS-Group oder BistroCash genutzt werden. Auch das Auslesen ist nur mit der Software-Version möglich, die für die Erst-Inbetriebnahme verwendet wurde.    

Kassenvorgang:
Die Software übergibt den Kassenvorgang mit allen notwendigen Daten an die TSE. Diese erzeugt daraus eine verschlüsselte Signatur und gibt diese an die Kassensoftware zurück. Die Signatur (ca. 100-150 Zeichen) muss zusammen mit der Seriennummer der TSE sowie weiteren Daten wie z.B. Datum + Uhrzeit auf den Beleg gedruckt werden. In einer späteren Version werden diese Daten zusätzlich als QR-Code auf den Beleg gedruckt (Updates sind kostenlos). Die Pflicht zum Klartextdruck bleibt trotzdem bestehen. Die Belege werden dadurch im Endeffekt ca. 10 - 15 cm länger. 
Der Belegdruck darf nicht mehr abgeschaltet werden. Eine elektronische Speicherung  der Klartextbelege ist zwar in der KassenSichV ausdrücklich vorgesehen. Mangels klarer Regelungen ist dies jedoch zur Zeit (noch) nicht möglich.
Die TSE speichert dauerhaft und unveränderbar den entsprechenden Kassenvorgang. Sie verfügt dazu auch über eine Echtzeituhr (RTC, RealTimeClock), die auch ohne PC weiter läuft.

Storno/Warenrückgabe:
Auch hier wird eine Signatur erzeugt, die auf den Stornobon gedruckt werden muss. Die TSE speichert den gesamten Vorgang dauerhaft.

Datenexport für eine steuerrechtliche Außenprüfung oder eine unangekündigte Kassennachschau:
Sämtliche gespeicherten Daten können mit wenigen Klicks aus der TSE ausgelesen und auf einem Datenträger (z.B. USB-Stick) für eine Prüfung bereit gestellt werden. Die Bereitstellung erfolgt in einem für IDEA (=Prüfsoftware des Finanzamtes) lesbaren Format. Es sind keinerlei Konvertierungen erforderlich.
Wichtig: Jeder Bediener des Kassensystems muss bei einer unangekündigten Kassennachschau dazu in der Lage sein, die Prüfdaten bereit zu stellen, auch wenn z.B. der Geschäftsinhaber nicht anwesend ist.  Ein Prüfer des Finanzamtes wird nicht akzeptieren, dass einem Mitarbeiter nicht bekannt ist, wie der Datenexport aufzurufen ist. Führen Sie deshalb in jedem Fall eine entsprechende Schulung durch und legen Sie einen leeren USB-Stick für einen solchen Fall bereit.

Weiteres:
Gemäß KassensichV müssen alle Aktionen am Kassensystem signiert werden, die auch nur eine steuerrelevante Auswirkung haben könnten. Dazu gehören Systemstart, Herunterfahren des Systems, Installation und Deinstallation von Software und Treibern, Windows- Updates, usw. 
Wir empfehlen aus diesem Grund das Kassensystem nur als Solches zu nutzen. Verwenden Sie z.B. zum Aufruf von Websites, Online-Banking, usw. wenn möglich ein anderes System wie z.B. einen Laptop oder ein Tablet.

Datensicherung:
Sie können selbst jederzeit einen Datenexport von der TSE in eine Excel/CSV-Datei durchführen und sollten dies auch regelmäßig tun. 
Die Exportdatei enthält den erzeugten Signaturschlüssel, die Seriennummer der TSE sowie alle Vorgangsdaten. 
Ein Prüfer des Finanzamtes kann auch diese Dateien für eine Prüfung nutzen, denn seine Prüfsoftware IDEA kann die Integrität der Daten anhand der enthaltenen Signatur prüfen. Manuelle Änderungen in diesen Dateien würden deshalb sofort von IDEA beanstandet. Nehmen Sie unbedingt Abstand von solchen Aktionen, dies kann als vorsätzliche Steuerverkürzung mit den entsprechenden strafrechtlichen Folgen  interpretiert werden.

Bauarten einer TSE:
die TSE ist wahlweise mit USB-Anschluß, als SD-Kkarte oder Micro-SD-Karte (z.B. für Tablets) verfügbar.