TSE - was ist das eigentlich ?
TSE ist die Abkürzung für "Technische Sicherheitseinrichtung".
Zum 01. Januar 2020 wird die TSE laut Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
für elektronische Kassensysteme in Deutschland Pflicht.
Die TSE muss in Deutschland vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein.
Als Ladeninhaber müssen Sie Ihre Kassen und die dazugehörige TSE bei der Finanzbehörde bis spätestens 31.01.2020 registrieren.
Zur Zeit ist vom BMF (Bundesministerium für Finanzen) geplant, die
Anmeldung in Form eines Papierformulars durchzuführen denn die
geplante Online-Registrierung mit einem Web-Formular wird um Stichtag
31.01.2020 noch nicht verfügbar sein.
Außerdem muss ab dem 01.01.2020 bei jedem Kassenvorgang ein Beleg ausgegeben werden. Dies kann elektronisch oder als Papierausdruck erfolgen. Falls Ihr Kunde auf den Beleg verzichtet ist es nur wichtig, dass dieser in elektronischer Form vorliegt und 10 Jahre gespeichert wird.
Es ist davon auszugehen, dass Mitarbeiter der Finanzbehörden in Ihrem Geschäft "Testkäufe" vornehmen und die Korrektheit der Belegverarbeitung prüfen und verstärkt unangekündigte Kassennachschauen stattfinden.
Die Hardware-Lösung der TSE besteht aus einem USB-Stick, der den
kryptografischen Prozessor zum verschlüsselten Speichern der
Kassenvorgangsdaten und zum Erzeugen der entsprechenden Signatur
enthält.
Durch die sehr hohe Verschlüsselung (EDL4+, das entspricht einem
militärischen Standard) ist die TSE aktuell für ca. 2/3 der
kombinierten Soft- und Hardwarekosten verantwortlich. Die Hersteller
(in diesem Fall Swissbit) müssen einen umfangreichen und langwierigen
Zertifizierungsprozess beim BMF und BSI durchlaufen, der ca. 6-10
Monate dauert und Kosten von 500.000 bis 700.000 € verursacht. Diese
Kosten legen die Hersteller um. Nur durch Mindestabnahmen erhalten wir
Einkaufspreise im Bereich von 400 € netto.
Vorteile einer Hardware-TSE
Keine Online-Verbindung erforderlich !
Ihre Daten bleiben immer unter Ihrer Kontrolle und liegen nicht bei einem
Cloud-Anbieter !
Keine laufenden Kosten !
Alle Software-Updates im Preis enthalten !
Prinzipielle Funktionsweise der TSE
Inbetriebnahme:
Die TSE muss einmalig mit ihrer Seriennummer bei
zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Bei der ersten
Inbetriebnahme wird außerdem die Verbindung mit der Software
hergestellt. Die TSE wird sozusagen für die Speicherung geöffnet.
Ab diesem Zeitpunkt ist die TSE fest mit der Software verbunden. Diese
TSE kann dann nicht mehr mit einer anderen Programm-Version von
CSS-Group oder BistroCash genutzt werden. Auch das Auslesen ist nur mit der Software-Version
möglich, die für die Erst-Inbetriebnahme verwendet
wurde.
Kassenvorgang:
Die Software übergibt den Kassenvorgang mit allen notwendigen Daten
an die TSE. Diese erzeugt daraus eine verschlüsselte Signatur und
gibt diese an die Kassensoftware zurück. Die Signatur (ca. 100-150
Zeichen) muss zusammen mit der Seriennummer der TSE sowie weiteren
Daten wie z.B. Datum + Uhrzeit auf den Beleg gedruckt werden. In einer
späteren Version werden diese Daten zusätzlich als QR-Code auf den
Beleg gedruckt (Updates sind kostenlos). Die Pflicht zum Klartextdruck
bleibt trotzdem bestehen. Die Belege werden dadurch im Endeffekt ca.
10 - 15 cm länger.
Der Belegdruck darf nicht mehr abgeschaltet werden. Eine elektronische
Speicherung der Klartextbelege ist zwar in der KassenSichV
ausdrücklich vorgesehen. Mangels klarer Regelungen ist dies jedoch
zur Zeit (noch) nicht möglich.
Die TSE speichert dauerhaft und unveränderbar den entsprechenden
Kassenvorgang. Sie verfügt dazu auch über eine Echtzeituhr (RTC,
RealTimeClock), die auch ohne PC weiter läuft.
Storno/Warenrückgabe:
Auch hier wird eine Signatur erzeugt, die auf den Stornobon gedruckt
werden muss. Die TSE speichert den gesamten Vorgang dauerhaft.
Datenexport für eine steuerrechtliche Außenprüfung oder eine
unangekündigte Kassennachschau:
Sämtliche gespeicherten Daten können mit wenigen Klicks aus der
TSE ausgelesen und auf einem Datenträger (z.B. USB-Stick) für eine
Prüfung bereit gestellt werden. Die Bereitstellung erfolgt in einem
für IDEA (=Prüfsoftware des Finanzamtes) lesbaren Format. Es sind
keinerlei Konvertierungen erforderlich.
Wichtig: Jeder Bediener des Kassensystems muss bei einer
unangekündigten Kassennachschau dazu in der Lage sein, die Prüfdaten
bereit zu stellen, auch wenn z.B. der Geschäftsinhaber nicht anwesend
ist. Ein Prüfer des Finanzamtes wird nicht akzeptieren, dass
einem Mitarbeiter nicht bekannt ist, wie der Datenexport aufzurufen
ist. Führen Sie deshalb in jedem Fall eine entsprechende Schulung
durch und legen Sie einen leeren USB-Stick für einen solchen Fall
bereit.
Weiteres:
Gemäß KassensichV müssen alle Aktionen am Kassensystem
signiert werden, die auch nur eine steuerrelevante Auswirkung haben könnten.
Dazu gehören Systemstart, Herunterfahren des Systems,
Installation und Deinstallation von Software und Treibern, Windows-
Updates, usw.
Wir empfehlen aus diesem Grund das Kassensystem nur als
Solches zu nutzen. Verwenden Sie z.B. zum Aufruf von Websites,
Online-Banking, usw. wenn möglich ein anderes System wie z.B. einen
Laptop oder ein Tablet.
Datensicherung:
Sie können selbst jederzeit einen Datenexport von der TSE in eine
Excel/CSV-Datei durchführen und sollten dies auch regelmäßig
tun.
Die Exportdatei enthält den erzeugten Signaturschlüssel, die
Seriennummer der TSE sowie alle Vorgangsdaten.
Ein Prüfer des Finanzamtes kann auch diese Dateien für eine Prüfung
nutzen, denn seine Prüfsoftware IDEA kann die Integrität der Daten
anhand der enthaltenen Signatur prüfen. Manuelle Änderungen in
diesen Dateien würden deshalb sofort von IDEA beanstandet. Nehmen Sie
unbedingt Abstand von solchen Aktionen, dies kann als vorsätzliche
Steuerverkürzung mit den entsprechenden strafrechtlichen Folgen
interpretiert werden.
Bauarten einer TSE:
die TSE ist wahlweise mit USB-Anschluß, als SD-Kkarte oder
Micro-SD-Karte (z.B. für Tablets) verfügbar.
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