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GoBD-Zertifizierung BistroCash

Hiermit bestätigen wir, dass die Software BistroCash 4.2 (sowie höhere Versionsnummern)  alle Anforderungen der GoBD mit Fassung vom 14.11.14 erfüllt (Inkraft getreten 01.01.2015, Übergangsfrist bis 31.12.2016).  Sämtliche in der GoBD festgelegten Daten werden dauerhaft und unveränderbar gespeichert und können bei einer steuerlichen Außenprüfung auf einem Datenträger bereit gestellt werden.

Regeln:
1. Der Nutzer ist verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob Programm-Updates vorliegen und diese dann umgehend zu installieren.
1a. Wurde die Software nach dem 01.01.2016 gekauft dann ist das Update kostenlos.
1b. Für Käufer von früheren Versionen gelten nach Alter der Software gestaffelte Sonderpreise für das notwendige Update, siehe Online-Shop.
1c. Programm-Versionen vor 4.2 müssen umgehend aktualisiert werden.
2. Der Nutzer ist verpflichtet, eine regelmäßige Datensicherung durchzuführen, um auch bei einem Hardwaredefekt die dauerhafte Speicherung zu gewährleisten. Regelmäßig bedeutet täglich, zumindest jedoch wöchentlich. Dabei müssen mehrere Datenträger im Wechseln benutzt werden, z.B. USB-Sticks.
3. Der Nutzer ist verpflichtet, die weiteren gesetzlichen Änderungen zu beobachten (siehe auch hier, Kapitel Ausblick, wie geht es weiter) und gegebenenfalls die Software umgehend zu aktualisieren.

Rodgau, den 16.03.2017
POS-Ware GmbH