GoBD-Zertifizierung
BistroCash
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Hiermit bestätigen wir, dass die
Software BistroCash 4.2 (sowie höhere Versionsnummern) alle
Anforderungen der GoBD mit Fassung vom 14.11.14 erfüllt (Inkraft
getreten 01.01.2015, Übergangsfrist bis 31.12.2016). Sämtliche
in der GoBD festgelegten Daten werden dauerhaft und unveränderbar
gespeichert und können bei einer steuerlichen Außenprüfung auf
einem Datenträger bereit gestellt werden.
Regeln:
1. Der Nutzer ist verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob
Programm-Updates vorliegen und diese dann umgehend zu installieren.
1a. Wurde die Software nach dem 01.01.2016 gekauft dann ist das Update
kostenlos.
1b. Für Käufer von früheren Versionen gelten nach Alter der
Software gestaffelte Sonderpreise für das notwendige Update, siehe
Online-Shop.
1c. Programm-Versionen vor 4.2 müssen umgehend
aktualisiert werden.
2. Der Nutzer ist verpflichtet, eine regelmäßige Datensicherung
durchzuführen, um auch bei einem Hardwaredefekt die dauerhafte
Speicherung zu gewährleisten. Regelmäßig bedeutet täglich,
zumindest jedoch wöchentlich. Dabei müssen mehrere Datenträger im
Wechseln benutzt werden, z.B. USB-Sticks.
3. Der Nutzer ist verpflichtet, die weiteren gesetzlichen Änderungen
zu beobachten (siehe auch hier, Kapitel Ausblick,
wie geht es weiter) und gegebenenfalls die Software umgehend zu
aktualisieren.
Rodgau, den 16.03.2017
POS-Ware GmbH
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